Aufenthaltsbedingungen

  1. Grundlegende Dokumente, derer sich ein Patient/Gast während seines Aufenthalts im Zentrum bedient, sind:
    1. Aufenthaltsblatt,
    2. Behandlungsblatt.
  2. Als Zimmermieter ist ein Gast/Patient verpflichtet, dem Rezeptionsmitarbeiter bei seiner Anmeldung ein Ausweisdokument mit Lichtbild vorzulegen. Wenn die Vorlage eines Ausweisdokuments verweigert wird, ist der Rezeptionist verpflichtet, den Zimmerschlüssel nicht herauszugeben.
  3. Im Anmeldeblatt trägt der Gast persönlich seinen Vor- und Nachnamen ein und leistet seine Unterschrift. Der Antritt des Aufenthalts im Zentrum bedeutet, dass die Bestimmungen der Ordnungsvorschriften vom Gast akzeptiert werden.
  4. Der Zimmermieter darf das Zimmer keinen anderen Personen überlassen, selbst wenn er die Aufenthaltskosten vollständig bezahlt hat.
  5. Nicht angemeldete Personen dürfen sich im Zimmer zwischen 7.00 und 22.00 Uhr aufhalten. Der Aufenthalt nicht angemeldeter Personen im Zimmer eines Gastes nach 22.00 Uhr gilt als Zustimmung des Zimmermieters zu einer entgeltlichen Unterbringung dieser Personen im Zimmer gemäß den aktuell geltenden Sätzen.
  6. Kinder im Alter von bis zu 13 Jahren müssen während des Aufenthalts im Zentrum ständig von einem Erwachsenen betreut und beaufsichtigt werden.
  7. Sich im Zentrum aufhaltende Personen müssen folgende Verbote beachten:
    1. Rauchverbot, wobei ein Verstoß gegen das Verbot, Zigaretten und Tabakwaren im Zimmer und auf dem Balkon zu rauchen, gleichbedeutend mit der Zustimmung des Zimmernutzers ist, die Kosten der Beseitigung des Rauchgeruchs in den Räumlichkeiten in Höhe von 250 PLN zu tragen;
    2. Störung der Nachtruhe zwischen 22.00 und 6.00 Uhr;
    3. ungesittetes Verhalten; Lärmen, Glücksspiel.
  8. Vor dem Verlassen des Zimmers ist jeweils immer:
    1. zu überprüfen, ob die Wasserhähne zugedreht sind,
    2. das Licht, das Radio und der Fernseher auszuschalten,
    3. das Zimmer zu verschließen und der Schlüssel an der Rezeption zu hinterlegen.
  9. Während des Aufenthalts darf man die Hotel-, Behandlungs- und Essräume sowie die Umgebung des Objekts nicht verschmutzen.
  10. Es ist nicht erlaubt, Essgedeck aus dem Speisesaal mitzunehmen.
  11. Das Zentrum haftet nicht für die von Patienten und Gästen besessenen Wertgegenstände, Kostbarkeiten und Bargeld, die nicht hinterlegt worden sind.
  12. Aus Gründen des Brandschutzes ist es verboten, in den Zimmern Tauchsieder und andere elektrische Geräte zu verwenden, die nicht zur Zimmerausstattung gehören. Das Vorgenannte betrifft nicht Ladegeräte, Netzgeräte für Unterhaltungselektronik sowie Computer.
  13. Patienten und Gäste haften für die von ihnen verursachten Beschädigungen von Anlagen und der Ausstattung des Zentrums.
  14. Die Haftung für einen Verlust oder eine Beschädigung von Sachen, die von einem Gast ins Zentrum mitgebracht werden, regeln die Artikel 846-849 des polnischen Zivilgesetzbuchs. Die Haftung des Zentrums ist beschränkt, wenn die Sachen nicht hinterlegt werden.
  15. Persönliche Gebrauchsgegenstände, die von einem Gast vergessen und zurückgelassen werden, werden auf seine Kosten an die von ihm bezeichnete Adresse verschickt.
  16. Das Zentrum kann die Aufnahme eines Gastes ablehnen, der während seines vorherigen Aufenthalts in grober Weise Ordnungsvorschriften verletzt und dabei Schäden am Vermögen des Zentrums oder von Gästen verursacht oder einem Gast bzw. Mitarbeitern des Zentrums einen Schaden zugefügt hat oder auch auf andere Weise die Ruhe im Objekt gestört hat.
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